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BETRIEBSSANITÄTER 

Seit 2014 wird die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sukzessive in Kraft gesetzt.

Sie regeln im wesentlichen die gesetzlichen Bestimmungen über die Vorhaltungspflicht von Betriebssanitätern auf Baustellen.

Erstversorgung von kleineren Verletzungen, betriebliche Rettungsmittel säubern und desinfizieren und die sachgerechte Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials kontrollieren.

Sie leiten somit Erste-Hilfe-Stationen in Unternehmen und auf Baustellen eigenverantwortlich und registrieren in diesem Zusammenhang auch alle Vorkommnisse, die betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen betreffen.

Unsere Lösung